Trainingsordnung

1. Grundlage

Um ein möglichst reibungsloses und effizientes Karttraining durchführen zu können, erlässt der MSC Bruchsal eine Trainingsordnung, die ab dem 01.05.2018 gilt. Wir erwarten, dass die Trainingsordnung von allen Teilnehmern eingehalten wird.

 

2. Info

Alle Teilnehmer erhalten die Trainingsordnung in Schriftform. Weitere Infos zu den Trainingsterminen, der Gruppeneinteilung, den Trainingszeiten und evtl. Terminänderungen werden auf der Homepage www.motorsport-club.bruchsal.de/kart veröffentlicht oder während des Trainings bekanntgegeben.

 

3. Gruppeneinteilung

Ab dem 01.05.2018 werden Trainingsgruppen gebildet. Wer in welche Gruppe kommt, wird zunächst vom MSC Bruchsal und der Karl Berberich Schule festgelegt.

 

4. Anwesenheit und Trainingsbeginn

Es wird zwingend erwartet, dass alle Kartfahrer zu ihren Trainingszeiten pünktlich erscheinen. Die individuellen Trainingszeiten für jeden Kartfahrer sind einzuhalten. Sollte der Kartfahrer aus zeitlichen oder privaten Gründen nicht zum Training erscheinen können, bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Sportleiter bzw. den Trainern.

 

5. Mitarbeit - Kartfahrer - Eltern

Wir erwarten von den Trainingsteilnehmern, dass sie bei der Durchführung des Trainings, dem Auf- und Abbau des Parcours und allen anderen anfallenden Arbeiten mithelfen. Sollte hier „mangelndes Interesse“ bei den Teilnehmern festgestellt werden, kann der Trainer disziplinarische Maßnahmen ergreifen.

 

Die Mitarbeit und Aufsicht der Eltern oder Aufsichtsperson während des Trainings ist zwingend erforderlich. Abweichungen sind mit Absprache des Vereins (Trainer) möglich. Die anwesenden Eltern oder Aufsichtspersonen sollten sich während des Trainings neutral verhalten und nicht in das Trainingsgeschehen eingreifen.

 

6. Bekleidung

Während der Fahrt hat der Fahrer feste, den ganzen Körper bedeckende Kleidung, feste und geschlossene Schuhe, Handschuhe und einen zugelassenen Vollvisierhelm tragen. Ist kein eigener Helm vorhanden, dann wird dieser vom Verein gestellt. Aus versicherungstechnischen Gründen muss die Bekleidungsvorschrift zwingend eingehalten werden.

 

7. Verhalten beim Training

Den Anweisungen der Trainingsleitung ist unbedingt Folge zu leisten!!! Das Verlassen des Trainingsplatzes ohne Erlaubnis der Trainer ist nicht gestattet, außer in Begleitung eines Erwachsenen oder Erziehungsberechtigten nach vorheriger Absprache mit der Trainingsleitung.

 

Die Teilnehmer fahren in einer vorher festgelegten Reihenfolge. Während ein Fahrer im Parcour unterwegs ist, sind die anderen Fahrer (Streckenposten) für das Aufstellen der umgefahrenen oder verschobenen Pylone zuständig. Die Streckenposten halten sich an ihrem vom Trainer zugewiesenen Standort auf und beobachten zu Lernzwecken die Fahrt der anderen Fahrer. Das absichtliche Umfahren der Pylone ist verboten. Eltern dürfen auch die Streckenposten-Tätigkeiten mit Einverständnis der Trainingsleitung übernehmen.

 

Während des Trainings ist das Fahren mit Skateboards, Rollschuhen, Rollern, Fahrräder oder ähnlichem auf dem Trainingsgelände grundsätzlich verboten. Spielekonsolen jeglicher Art, Handy und Handyspiele dürfen nur nach Rücksprache mit der Trainingsleitung genutzt werden. die Aufmerksamkeit der zugewiesenen Pflichten darf dadurch nicht vernachlässigt werden.

 

8. Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen

Wer sich nicht an die oben genannten Regeln hält, meckert oder kein Interesse an den zugewiesenen Aufgaben zeigt, kann durch die Trainingsleitung ermahnt werden und muss im Wiederholungsfalle mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Schwerwiegende Verstöße, die die Sicherheit aller anwesenden Personen oder der Karts gefährden, können auch zum Ausschluss für den laufenden oder nächsten Trainingstag führen. Bei mehrfach vorkommenden, schwerwiegenden Verstößen ist auch ein Ausschluss aus dem Verein möglich. Darüber wird jedoch in einer Besprechung mit der Vorstandschaft abgestimmt und der eventuelle Ausschluss aus dem Verein beschlossen.

 

9. Verpflegung / Müll / Pfandgut

Wegen Verletzungsgefahr wird gebeten, alle Getränke nur in Plastikflaschen mit zum Trainingsgelände zu nehmen. Während des Trainings sollte möglichst auf das Essen verzichtet werden. Mitgebrachte Getränkeflaschen und anfallenden Müll bitten wir wieder mitzunehmen. Wir sind nur Gast auf dem uns zur Verfügung stehenden Platz und verlassen diesen auch wieder sauber.

 

10. Eigentum des Vereins

Das Vereinseigentum muss sorgfältig behandelt und genutzt werden. Sollte Vereinseigentum unachtsam behandelt oder sogar mutwillig zerstört werden, so behält sich der Verein vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen bzw. das Nutzen des Eigentums zu untersagen.

 

11. Schlussbestimmung

Diese Trainingsordnung wurde vom Vorstand des MSC Bruchsal verfasst, sie kann daher auch nur vom Vorstand des MSC Bruchsal geändert werden. Sie ist für alle Teilnehmer, Trainer, Eltern und mit der Organisation und Durchführung der trainingsbefassten Personen verbindlich.